Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 AGB 1.1 Allgemein 1.1.1 Die AGB der ETA-GS regeln die vertragliche Beziehung zwischen ETA-GS und Ihren Kunden und definieren rechtsverbindlich die Art und Weise, in der Ihr Produkt, Ihre Dienste oder Ihr Inhalt verwendet werden darf. 1.1.2 Die gesetzliche Grundlage der AGB der ETA-GS sind im Wesentlichen die folgend aufgeführten Paragraphen: • §§ 305 bis 310 BGB • Fernabsatzrecht (§§ 312b bis 312d BGB) 1.1.3 Gerichtsstand ist Köln in der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, es wurden anderslautende vertragliche Vereinbarungen geschlossen. 1.1.4 Wenn eine AGB-Klausel unwirksam ist, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel wird für nichtig erklärt. Ist nur ein Teil einer Klausel unwirksam, gilt der wirksame Teil fort. 1.1.5 Alle getroffenen Vereinbarungen und Verträge mit ETA-GS bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind grundsätzlich unwirksam. Die Schriftform ist verpflichtend für sämtliche internen oder externen Verträge und für Terminvereinbarungen. 1.1.6 Sollten Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Eigentumsverhältnisse der eingesandten Artikel bestehen (beispielsweise Diebstahl, Unterschlagung oder Ähnliches), informiert ETA-GS unmittelbar und ausnahmslos die zuständigen Ermittlungsbehörden. Die Artikel werden bei einem bestehenden Verdachtsfall gesondert und ordnungsgemäß eingelagert. Bis zur endgültigen und rechtssicheren Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts werden die Artikel ausschließlich an staatliche Behörden übergeben. Eine Rückgabe der betroffenen Artikel an Kunden ist, bis zu einer endgültigen und rechtssicheren Klärung, ausgeschlossen. 1.1.7 Bei kostenpflichtigen Serviceleistungen der ETA-GS werden Kunden immer vorab informiert und müssen vor der Inanspruchnahme der Serviceleistung über die zu erwartenden Kosten informiert worden sein. Die Zustimmung der Kunden muss dokumentiert werden. Die Dokumentation kann im Online-service durch aktives Setzen eines Hackens seitens des Kunden erfolgen oder im Falle eines fernmündlichen Services durch den ETA-GS-Servicemitarbeiter. Falls die Zustimmung nicht dokumentiert wurde oder in den dafür vorgehaltenen Systemen von ETA-GS nicht mehr vorhanden ist, entfällt die Rechnungsstellung für die erbrachte Serviceleistung vollumfänglich. 1.1.8 Bei Fällen, in denen sich der Service Level (Value Charge) der Gradingfirma verändert und zur Erhöhung der Entgelte führt, stimmen Kunden der Übernahme, der aus der Änderung des Service Levels entstehenden Kosten, ohne Vorabinformation zu. Ausdrücklich führt eine Änderung des Service Levels der Gradingfirmen auch bei ETA- GS zu einer Erhöhung der in Rechnung gestellten Entgelte. 1 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.1.9 Fernmündliche Gespräche werden zu Verbesserung des Services und der Kommunikation, unter Beachtung aller Regelungen der DSGVO, regelmäßig aufgezeichnet und gespeichert. Eine Auswertung dieser aufgezeichneten Kundengespräche erfolgt ausschließlich intern bei ETA-GS. Kunden haben jederzeit das Recht, die Aufzeichnung und Speicherung des laufenden Gesprächs zu untersagen. Eine pauschale Ablehnung der Aufzeichnung ist nicht möglich. 1.1.10 Bei allen individuell abgeschlossenen Verträgen oder Vertragsbestandteilen verpflichten sich die Vertragsparteien, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, sowie den Inhalts dieses Vertrages nebst Anlagen dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern nicht die andere Vertragspartei ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt explizit auch für Preiskonditionen. Kunden dürfen Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von ETA-GS nicht an Dritte abtreten. 1.1.11 Die Leistungen von ETA-GS werden erst nach dem vollständigen Ausgleich des Rechnungsbetrages oder der vereinbarten Vorauszahlung erbracht. Ohne erfolgte Zahlung erbringt ETA-GS keine Leistung, Artikel werden nicht zum Grading weitergeleitet. 1.2 Identifizierung ETA-GS ist eine in Deutschland registrierte Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der Hauptsitz von GbR ETA Grading Service ist Köln und befindet sich in der Otto-Hahn- Str. 7a, 50997 Köln. 2 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.3 BeschreibungderDienstleistung 1.3.1 ETA-GS ist ein Online-Dienstleister, dessen wesentliche Dienstleistung darin besteht, die im Eigentum der Kunden befindlichen, handelsüblichen Artikel, beispielsweise Sammelkarten oder sonstige unter Sammlern gehandelten Artikel, von auf Bewertungen spezialisierten Fremdfirmen, zukommen zu lassen und das Grading der Artikel zu veranlassen. Bei den Artikeln handelt es sich um gebrauchte Artikel, deren Zustand vom Originalzustand beim Erwerb des Artikels abweichen kann. 1.3.2 Alle angenommenen Artikel werden daher von ETA-GS in Augenschein genommen. Der Zustand der Artikel, vor allem offensichtliche Beschädigungen werden, mit den Auftragsdokumenten abgeglichen und schriftlich und fotografisch dokumentiert. Diese von ETA-GS initiierter Dokumentation ist Eigentum von ETA-GS und wird den Kunden nicht zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation ist Grundlage des Nachweises einer Beauftragung zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages und den Umfang der beauftragten Dienstleistung. 1.3.3 ETA-GS geht nur geschäftliche Beziehungen mit Privat-Kunden ein, die vollumfänglich geschäftsfähig sind und zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Dienstleistungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind. Mit nach BGB §104 geschäftsunfähigen Personen geht ETA-GS ausnahmslos keine rechtswirksame, wirtschaftliche Beziehung ein. 1.3.4 Wenn es sich bei gewerblichen Kunden um eine natürliche Person handelt, gilt grundsätzlich, dass das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages die vollumfängliche Geschäftsfähigkeit des Kunden voraussetzt. 1.3.5 ETA-GS behält sich in Einzelfällen vor, bei gewerblichen und bei Privat-Kunden, mit sogenannten unmündigen Minderjährigen (Personen zwischen sieben (7) und vierzehn (14) Jahren), die nur beschränkt geschäftsfähig sind, einen individuellen Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, sofern die erwartbare Höhe der Rechnungsbeträge die Grenzen des sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) übersteigt. Bei Fällen, wo der erwartbare Rechnungsbetrag unterhalb der gesetzlichen Grenzen des Taschengeldparagraphen liegt, verzichtet ETA-GS rechtmäßig auf die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. 1.3.6 Bei gewerblichen Kunden, die durch Ihre Rechtsform eine juristische Person als Eigentümer haben, ist der der Altersnachweis durch einen Eintrag ins Handelsregister, bzw. den Nachweis einer Beauftragung zum Eintrag ins Handelsregister zu ersetzen. 3 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.4 Beauftragung eines Dienstleistungsvertrages 1.4.1 Die Beauftragung eines Dienstleistungsvertrages mit ETA-GS kommt für Privatkunden durch Zusendung von Artikeln, einem unterschriebenen, auf der ETA-GS-Homepage zum Download bereitstehenden, standardisierten Auftragsformular, der dazugehörigen, unterschriebenen Widerrufserklärung, der Annahme und Einlagerung der Artikel durch ETA-GS zustande. Dadurch ist ein Vertrag im Sinne des § 355 Abs. 2 BGB (Widerrufsrecht) auch bei Privatkunden abgeschlossen worden. 1.4.2 Wenn eine der oben aufgelisteten Voraussetzungen über das Zustandekommen einer Beauftragung nicht vorliegt, ist die Beauftragung nicht vollständig und kann nicht von ETA-GS bearbeitet werden. 1.4.3 Ist eine Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts der Nichterfüllung für ETA-GS wirtschaftlich nicht zumutbar oder de facto unmöglich, werden die eingesandten Artikel entweder zurückgesendet, eingelagert oder entsorgt. 1.4.4 Die Zusendung von Artikeln an ETA-GS gilt als einseitige Willenserklärung zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit ETA-GS. Kunden sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die in ihrem Eigentum befindlichen Artikel, in den Besitz am Dienstleistungsprozess beteiligter Drittfirmen gelangen. 1.4.5 Im Auftragsformular sind die an ETA-GS gesandten Artikel vollständig und einzeln aufzuführen. Jeder einzelne Artikel soll von den Kunden möglichst genau spezifiziert werden. Alle eindeutigen Identifikationsmerkmale der Artikel sind schriftlich im Auftragsformular von den Kunden aufzulisten. 1.4.6 Bei der Beauftragung handelt es sich um einen Zeitraum, der im Folgenden auch als Beauftragungsprozess bezeichnet wird. Der Beauftragungsprozess beginnt mit dem Eingang und der Annahme der im Auftragsformular aufgeführten Artikel durch ETA-GS. Der Beauftragungsprozess endet mit dem Ablauf der Widerrufsfrist oder der Kenntnisnahme des Verzichts auf Widerruf. 1.4.7 Während des Fristlaufs, des gesetzlich vorgeschriebenen Rechts der Kunden auf Widerruf ihrer Beauftragung von ETA-GS, lagert ETA-GS die empfangenen Artikel sorgsam und sorgfältig. ETA-GS sichert die Artikel gegen unbefugte Entwendung oder von Naturgewalten verursachte Schäden wie Wasser, Feuer oder Schimmel. 1.4.8 Vor der Einlagerung werden die übergebenen Artikel mit den dazugehörigen Formularinhalten durch Mitarbeiter von ETA-GS abgeglichen und die vollständige Richtigkeit der Angaben kontrolliert. 4 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.5 UnrichtigeAngabenundmöglicheKonsequenzen 1.5.1 Bei unrichtigen Angaben behält sich ETA-GS vor, die betroffenen Kunden, über die im Formular angegebenen Kontaktmöglichkeiten, auf die fehlerhaften Informationen hinzuweisen und gegebenenfalls eine Korrektur seitens der Kunden zu ermöglichen und/oder die Beauftragung abzulehnen. 1.5.2 Wenn ETA-GS das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages ablehnt, werden die Artikel auf Kosten der Kunden zurückgesendet. 1.5.3 Kunden mit offensichtlich versehentlich geschehenen fehlerhaften Angaben werden auf Wunsch beim korrekten Ausfüllen des Formulars von ETA-GS Mitarbeitern unterstützt. Dieser Service kann gegebenenfalls kostenpflichtig sein. Offensichtlich fehlerhafte Angaben werden von ETA-GS unterstellt, wenn der Mangel am Artikel nicht kaschiert wurde. 1.5.4 Beim Grading werden mangelhafte Produkte, welche sich im Eigentum der Kunden befinden, nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der mangelhafte Zustand wird im dokumentierten Ergebnis des Grading widergespiegelt. Kunden sind verpflichtet, alle Mängel ihres Artikels in den entsprechenden Formularen anzugeben. Bei einem vorsätzlichen und wissentlichen Verschweigen eines Mangels an einem ETA-GS überlassenen Artikel, behält sich ETA-GS ausdrücklich das Recht vor, eine Anzeige wegen (versuchten) Betruges gegen Kunden zu stellen. 1.5.5 Vorsätzliches und wissentliches wird von ETA-GS unterstellt, wenn der Mangel am Artikel kaschiert wurde. 1.5.6 Kunden, mit vorsätzlichen fehlerhaften Angaben, werden als FA-Kunden bei ETA-GS bezeichnet. 1.5.7 FA-Kunden können von ETA-GS grundsätzlich, ohne Einzelfallprüfung, für folgende Beauftragung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen und muss vom Ausschluss betroffenen FA-Kunden nicht mitgeteilt werden. 1.5.8 FA-Kunden bekommen einen angemessenen Zeitraum (3-5 Werktage) von ETA-GS mitgeteilt, innerhalb dessen sie die Rücksendung ihres Eigentums selbst organisieren oder gegen eine im Voraus zu bezahlenden Servicegebühr in Höhe des anfallenden Portos zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von ETA-GS veranlassen können. 1.5.9 Die Höhe der Servicegebühr wird kontinuierlich den wirtschaftlichen und finanzpolitischen Lagen angepasst und auf der ETA-GS-Homepage und den Preislisten veröffentlicht. 1.5.10 Sämtliche Zusatzkosten, die nicht in reguläre Dienstleistungs-Preislisten von ETA-GS aufgeführt werden, sind in der Höhe auf den erwartbaren Schaden begrenzt. 1.5.11 Zum erwartbaren Schaden zählen auch alle Aufwendungen, die bei ETA-GS im Zusammenhang mit der Erhebung und Eintreibung der Zusatzkosten entstehen können. 1.5.12 Nach Ablauf der Frist und ohne erkennbare Handlungen der FA-Kunden, behält sich ETA-GS vor, die entsprechende Lieferung ordnungsgemäß zu entsorgen und die entstandenen Kosten zuzüglich einer Aufwandsentschädigung den FA-Kunden in Rechnung zu stellen. 5 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.5.13 FA-Kunden, die trotz dreimaliger versuchter Kontaktaufnahme für ETA-GS nicht zu erreichen sind, verlieren vier Wochen nach Eingang der Artikel bei ETA-GS alle Rechte an ihrem Eigentum. 1.5.14 DasRechtaufwirtschaftlicheNutzungderArtikelgehtnachAblaufdervierWochenvon FA-Kunden auf ETA-GS über. Die ETA-GS wird ohne zusätzliche finanzielle Entschädigung an die FA-Kunden Eigentümer der Artikel. 1.5.15 ETA-GSbehältsichinsolchenFällenvor,dieinsEigentumübergegangenenArtikelselbst zum Verkauf oder auf einer Versteigung anzubieten. Der Erlös aus der Veräußerung geht vollständig an die ETA-GS. 6 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.6 Vertragsschluss eines Dienstleistungsvertrages mit ETA-GS 1.6.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4 1.6.5 1.6.6 1.6.7 1.6.8 1.6.9 1.6.10 Bei gewerblichen Kunden wird der Vertrag über zu erbringende Dienstleistungen durch ETA-GS mit der Zusendung der Artikel, inklusive der zugehörigen Formulare, und der Annahme und Einlagerung der Artikel in den Räumen von ETA-GS geschlossen. Dem Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages zwischen ETA-GS und seinen Privat-Kunden geht eine initiierte Beauftragung der ETA-GS durch die Privat-Kunden voraus. Wenn ETA-GS die Artikel der Kunden annimmt, gelangen die Artikel rechtmäßig in den Besitz der ETA-GS. Ein Vertragsabschluss im Sinne des § 355 Abs. 2 BGB liegt bereits mit der Einlagerung der Artikel bei ETA-GS vor, da in diesem Fall zwei übereinstimmende Willenserklärungen durch faktisches Handeln vorliegen. Die Zusendung der Artikel, inklusive der ausgefüllten Formulare, gilt als kundenseitige Willenserklärung, dass der Dienstleistungsvertrag, mit ETA-GS geschlossen wird. Kunden der ETA-GS übertragen mit ihrer Beauftragung der ETA-GS ausdrücklich auch das Recht, Dienstleistungen anderer, außereuropäischen Fremdfirmen in Anspruch zu nehmen und diese Fremdfirmen zu autorisieren, die Artikel bei der Durchführung ihrer Dienstleistung ebenfalls in Besitz zu nehmen. Die Eigentumsverhältnisse der Artikel bleiben durch den Faktischen Besitz der Artikel unberührt. ETA-GS behält sich das Recht vor, die Ablehnung einer Kundenbeziehung, die Ablehnung eines Dienstleistungsvertrages oder die Ablehnung einer Beauftragung betroffenen Kunden nicht mitzuteilen. Auf Nachfrage wird die Ablehnung einmal den betroffenen Kunden mitgeteilt. Ob eine Begründung der Ablehnung den Kunden mitgeteilt wird oder die Ablehnung ohne Begründung erfolgt, liegt im Ermessen von ETA-GS. Kunden haben keinen Anspruch auf eine Mitteilung der Beweggründe einer Ablehnung. Wenn sich ETA-GS entschließt, Kunden von sich aus über die Gründe für eine Ablehnung zu informieren, erfolgt dies unmittelbar nach der Entscheidung zur Ablehnung. ETA-GS behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Mitteilung einer Begründung für eine Ablehnung nach eigenem Ermessen zu gestalten. In der Regel erfolgt die Mitteilung entweder fernmündlich, in elektronischer Form und/oder postalisch. ETA-GS versendet die empfangenen Artikel, die drei Tage vor Ablauf des Monats bei ETA-GS eingehen, 14 Tage später. Karten die kürzer als drei Tage vor Ablauf des Monats bei ETA-GS eingehen werden in der Regel erst in der folgenden Sendung berücksichtigt. 7 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.7 Informationen über Risikoallokation, Haftung und Haftungsausschlüsse 1.7.1 1.7.2 1.7.3 1.7.4 1.7.5 1.7.6 1.7.7 1.7.8 1.7.9 1.7.10 1.7.11 1.7.12 1.7.13 ETA-GS behält sich grundsätzlich vor, den Empfang von Artikeln, ohne Angabe von Gründen zu verweigern und folglich auch keine Haftung für die Artikel zu übernehmen. ETA-GS selbst ist führt keine Bewertungen von Artikel durch und haftet auch nicht für einen wirtschaftlichen oder emotionalen Schaden eines durchgeführten Grading. ETA-GS haftet nicht für Richtigkeit einer an Kunden kommunizierte Einschätzungen zum Wert eines Artikels. ETA-GS haftet nicht für Vermögensschäden, die durch die routinemäßige Erbringung der angebotenen Dienstleistungen entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von ETA-GS selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. ETA-GS haftet für alle verursachten Schäden an angenommenen Artikel, die beim Auspacken und bei der Lagerung der Artikel in den Räumlichkeiten von ETA-GS entstehen. ETA-GS beschränkt die Höhe der Haftung für einzelne Artikel auf die maximale Versicherungssumme oder einen niedrigeren Widerbeschaffungswert. Der Widerbeschaffungswert bemisst sich am Wert eines neuwertigen, unbespielten Artikels. Die Höhe der maximalen Versicherungssumme beträgt fünftausend (5.000) Euro pro Sendung. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt anteilig, wenn mehrere Kunden vom Schaden oder Verlust einer Sendung betroffen sind. Im Einzelfall kann ETA-GS die Versicherungssumme individuell versichern lassen, wenn sowohl ETA-GS, die ausgesuchte Versicherungsgesellschaft und der/die Kunde(n) sich auf eine höhere Versicherungssumme einigen können. Die Haftung von ETA-GS ist bei individuell vereinbarten Versicherungssummen auf eben diese Versicherungssumme beschränkt. Sollte eine Widerbeschaffung zu einem niedrigeren Aufwand des individuell versicherten Artikels möglich sein, beschränkt sich die Haftungssumme auf den Widerbeschaffungswert. Ein Anspruch auf eine individuelle Vereinbarung der Versicherungssumme besteht für Kunden nicht. ETA-GSübernimmtdieAngabenausdemAuftragsformularohneeigenePrüfung.Sollte es wegen fehlerhaften Angaben seitens der Kunden zu einem unrichtigen Grading kommen, haftet die ETA-GS nicht. ETA-GS haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder das Ergebnis eines beauftragten Grading. ETA-GS schließt eine eigene Haftung über das faktische Zustandekommen eines Grading durch eine beauftragte Gradingfirma aus. ETA-GShaftetnichtfürSchäden,dievonDrittenverursachtwurdenundbeidenenETA- GS keine Verletzung von eigenen Pflichten nachgewiesen werden kann. Dritte sind im Wesentlichen Transportfirmen, Kunden und Unternehmen die mit dem eigentlichen Grading der Artikel beauftragt werden. ETA-GShaftetnichtfürSchäden, 1.7.14 8 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 • • • die bei Kunden durch missbräuchlichen oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden. die bei Kunden durch schädliche äußere Einflüsse entstanden sind, beispielsweise durch extreme Temperaturen, extreme Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer Beanspruchung, elektrischer Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer und Wasser. Fehler bei unsachgemäßer Reparatur der Artikel durch nicht vom Hersteller autorisierter Servicepartner. 1.7.15 Durch Verfehlungen, der mit dem Transport der Artikel beauftragten Firmen, auftretende Schäden an den Artikeln sind von der Haftung ausgeschlossen. Es sei denn, dass ETA-GS nachgewiesen werden kann, dass ETA-GS die Sorgfaltspflicht bei der Beauftragung dieser Transportunternehmen nicht vollumfänglich erfüllt hat und die Transportunternehmen keine eigene Haftung für die von ihnen verursachten Schäden übernehmen. 1.7.16 ETA-GS beauftragt ausnahmslos Gradingfirmen, die für selbst verursachte Schäden aufkommen, sofern der Nachweis darüber erbracht werden kann. Im Falle, dass die Schäden nachweislich von der Gradingfirmen verursacht wurden und sich die Gradingfirma weigert, den Schaden zu begleichen, haftet ETA-GS gegenüber betroffenen Kunden. Voraussetzung hierfür ist, dass Kunden eine Forderungsabtretung an ETA-GS unterschreiben und ETA-GS den Schadensersatz bei der Gradingfirma auf eigenen Namen beitreiben kann. 1.7.17 Bei Verlust der Artikel sind Kunden verpflichtet, den Wert und das Recht am Eigentum der verlorenen Artikel nachzuweisen. Der Nachweis des Wertes kann durch eine Originalrechnung, ein Gutachten oder einer Plattform, beispielsweise „Ebay“ oder „Cardmarket“, auf denen Sammlerkarten mit aktuellen Werten gehandelt werden, erfolgen. Der Eigentumsnachweis kann bei Barkäufen nur durch einen Kaufvertrag geführt werden. 1.7.18 ETA-GShatkeinenEinflussaufdieDauerderBewertung/desGrading.DerZeitpunktder Rückgabe der eingereichten Artikel kann daher von ETA-GS weder beeinflusst noch genannt werden. Verzögerungen bei der Rückgabe der Artikel und deren direkte und indirekte Folgen sind von der Haftung der ETA-GS ausgeschlossen. 1.7.19 SämtlicheZeitangabenzurDauerdesGesamtprozessessindunverbindlichundberuhen rein auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Eine Haftung für unzutreffende Zeitangaben jedweder Art ist ausgeschlossen. 1.7.20 Bei der Gradingfirma PSA kann es zu einem sogenannten Value Charge kommen, mit der Folge, dass die Gebühren für das Grading bei PSA steigen. ETA-GS passt in der Folge die eigenen Rechnungsbeträge an seine Kunden an. 9 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.8 InformationenzurGarantie/Gewährleistung 1.8.1 Eine Gewährleistung wird von ETA-GS nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei mangelhaften Produkten/Dienstleistungen gewährt. Die rechtliche Gewährleistungsfrist läuft zwei Jahre (24 Monate) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Dienstleistung. Die Gewährleistungspflicht verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn ein Mangel beim Verkauf wissentlich verschwiegen wurde. 1.8.2 ETA-GS garantiert die sichere und fachgerechte Lagerung der Artikel, die der ETA-GS von Kunden überlassen wurden, um die Dienstleistungen der ETA-GS in Anspruch nehmen zu können. 1.8.3 ETA-GS garantiert, dass die Artikel in Ihrer Beschaffenheit nicht durch Handeln oder Unterlassen von ETA-GS beeinträchtig werden. 1.8.4 Ausgeschlossen von dieser Garantie sind solche unbeabsichtigten Modifikationen eines Artikels, die ursächlich auf dem Alterungsprozess eines Artikels zurückzuführen sind. 1.8.5 Die Garantie von ETA-GS ist befristet auf die Dauer des Aufenthaltes der Artikel im direkten Zugriffsbereich. Artikel befinden sich grundsätzlich im Zugriff von ETA-GS, solange sie sich auf dem Gelände von ETA-GS befinden. Eine Garantie über die Unversehrtheit der Artikel während des Aufenthalts der Artikel bei einer Transport- oder Gradingfirma leistet ETA-GS ausdrücklich nicht. 1.8.6 ETA-GS garantiert seinen Kunden, nur solche Transport- oder Gradingfirma zu beauftragen, die ihrerseits die Unversehrtheit der ihnen überlassenen Artikel, bzw. im Schadensfall eine adäquate Schadensersatzleistung garantieren. 10 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.9 Widerrufsrecht 1.9.1 Die gesetzliche Widerrufsfrist beginnt für Privatkunden bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluss, § 355 Abs. 2 BGB und beträgt vierzehn (14) Tage. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor Kunden nicht vollständig über ihr gesetzliches Widerrufsrecht unterrichtet wurden. ETA-GS stellt seinen Kunden ein Formular zum Widerruf als Download und als E-Mail zur Verfügung. Die Verwendung dieses Formulars ist für Kunden nicht zwingend, da durch eindeutige Erklärung gegenüber dem Online- Händler formlos der Widerruf erbracht werden kann. Der Widerruf muss keine Begründung erhalten. Im Falle eines eindeutig ausgesprochenen Widerrufs erhalten Privat-Kunden Ihre zugesendeten Artikel auf dem Postweg zurück. 1.9.2 Mit abgeschlossenen Bestellungen stimmen Kunden der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung seitens ETA-GS zu. 1.9.3 ETA-GS behält sich das Recht vor, dem Empfänger die entstehenden Portokosten für die Rücksendung von Artikeln, bei einem erfolgten und fristgerechten Widerruf, in Rechnung zu stellen. 1.9.4 Gewerbetreibende, Freelancer oder dergleichen, haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht. 1.9.5 ETA-GS unterscheidet intern zwischen der Beauftragung eines Vertragsabschlusses und dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages. Kunden werden vor ihre Beauftragung eines Abschlusses des Dienstleistungsvertrages mit ETA-GS über Ihr Recht auf Widerruf hingewiesen. Die interne Unterscheidung von ETA-GS betrifft die Kunden in keiner Weise. 1.9.6 Die Widerrufsbelehrung ist Teil des Bestellprozesses der Dienstleistungen und wird sowohl prominent auf der Homepage vermerkt als auch in jeder Bestellbestätigung den Kunden zur Kenntnis gebracht. 1.9.7 Die Zusendung der Artikel inklusive der ausgefüllten Formulare gilt als kundenseitige Willenserklärung, dass der Dienstleistungsvertrag mit ETA-GS geschlossen wird. 1.9.8 Ein Vertragsabschluss im Sinne des § 355 Abs. 2 BGB liegt bereits mit der Einlagerung der Artikel bei ETA-GS vor, da in diesem Fall zwei übereinstimmende Willenserklärungen durch faktisches Handeln vorliegen. 1.9.9 Während der vierzehntägigen Widerrufsfrist erbringt ETA-GS keine Dienstleistungen, außer der fachmännischen Einlagerung der eingesandten Artikel. Die Einlagerung der Artikel gilt als Willenserklärung der ETA-GS, dass der Dienstleistungsvertrag mit den Einsendern der Artikel geschlossen wird. 1.9.10 DieWiderrufsfristbeginntmitderEinlagerungderArtikelbeiETA-GS. 1.9.11 Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. 1.9.12 Wenn Kunden ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch verzichten, obwohl es sich bei diesem Recht um zwingendes Recht handelt, das vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. 11 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.9.13 Bei dem ausdrücklichen Verzicht seitens des Kunden auf sein Widerrufsrecht ETA-GS behält sich das Recht vor, trotz des Vorliegens eines kundenseitigen Verzichts, erst dann mit eigenen Dienstleistungen zu beginnen, wenn die gesetzlich vorgeschriebene vierzehntägigen Widerrufsfrist abgelaufen ist. Eine Begründung für diese Entscheidung wird den Kunden nur in begründeten Einzelfällen mitgeteilt. 1.9.14 Sämtliche Aufwendungen, die der ETA-GS im Zusammenhang mit einem nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgten Widerruf entstehen könnten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dazu zählen ausdrücklich auch ETA-GS-interne Verwaltungs-, Organisations-, Kommunikations-, Lageraufwendungen sowie Versandkosten für die Rückgabe der Artikel. 1.9.15 WennSiedieBeauftragungeinesDienstleistungsvertragmitETA-GSwiderrufenwollen, dann füllen Sie bitte das unten angeführte Widerrufsformular aus und senden Sie es zurück an: GbR ETA-GS, Otto-Hahn-Straße 7a, 50997 Köln, Deutschland Info@ETA-GS.com 12 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.10Widerrufsformular ETA-GS An GbR ETA-GS, Otto-Hahn-Straße 7a, 50997 Köln, Deutschland E-Mail: Info@ETA-GS.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir die Beauftragung über das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrag mit ETA-GS vom XX.XX.XXXX über. Folgende Artikel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 ... wurden ETA-GS überlassen, um folgende Dienstleistung zu veranlassen. Die Beurteilung und Bewertung zugesandter Artikel durch eine spezialisierte Gradingfirma und Dokumentation des Status der Artikel sowie den geschätzten Marktwert der begutachteten Artikel. Der Versand der Artikel erfolgte am: XX.XX.XXXX durch: Name des Kunden: Anschrift des Kunden: Gewünschte Kontaktform des Kunden: Unterschrift des/der Kunden Datum: __________________________________________________________________________________ Unzutreffendes bitte streichen. 13 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.11Folgen des Widerrufs 1.11.1 Kunden, die von Ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch machen, beenden automatisch den Vorgang der Beauftragung und das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages mit ETA-GS. 1.11.2 DieRückzahlungallererhaltenenZahlungerfolgtunverzüglichundspätestensinnerhalb einer Rückzahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen. Die Rückzahlungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Beauftragung eines Dienstleistungsvertrages bei der ETA-GS eingeht. 1.11.3 Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, welches von den Kunden bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde. Sollten andere Zahlungsmittel vereinbart worden sein, werden die vereinbarten Zahlungsmittel verwendet. In keinem Fall werden dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 1.11.4 Rückzahlungen können von ETA-GS verweigert werden, solange die betroffenen Kunden Ihre explizit eingeräumte Kredit-Linie bei der ETA-GS überzogen haben. Bei Privaten-Kunden gilt eine maximale ETA-GS-interne Kredit-Linie von fünfundsiebzig (75) Euro, es sei denn, mit den Kunden wurde eine individuelle Kredit-Linie vereinbart. 1.11.5 Kosten für die Rücksendung der Artikel an die Kunden, die nach dem erfolgten und fristgerechten Widerruf wahrscheinlich entstehen, können von der ETA-GS bei der Rückzahlung aller erhaltenen Zahlung in Abzug gebracht werden. ETA-GS behält sich das Recht vor, über die in Inanspruchnahme des Abzuges im Einzelfall zu entscheiden. 1.11.6 BeigewerblichenKundenwirdkeinepauschaleKredit-Liniegewährt.EineVereinbarung einer individuellen Kredit-Linie ist möglich, wenn beide beteiligten Parteien Ihre Zustimmung schriftlich erklären. 14 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 Lieferbedingungen für das Produkt/die Dienstleistung 1.11.7 ETA-GS versendet die Rechnung an die Kunden spätestens drei Tage nachdem die Artikel, nach dem erfolgen Grading, wieder bei ETA-GS eingegangen sind. Erst mit dem physischen Besitz der Artikel beginnt die dreitägige Frist zur Versendung der Rechnung. 1.11.8 Die Rücksendung der Artikel an die Kunden erfolgt spätestens drei Tage nach dem Zahlungseingang auf den Konten von ETA-GS. Bis zum vollständigen Ausgleich des Rechnungsbetrages behält sich ETA-GS das Recht vor, die Artikel als Pfand zu behalten. 1.11.9 ETA-GS behält sich das Recht vor, die Rechnung den Artikeln in der Rücksendung beizulegen. 1.12Restaurierung/Aufbereitung ETA-GS 1.12.1 ETA-GSbereitetselbstkeineArtikelauf. 1.12.2 ETA-GS arbeitet mit seriösen, professionellen und spezialisierten Restauratoren zusammen und tritt höchstens als Vermittler zwischen Kunden und Restaurator auf. 1.12.3 Auf Kundenwunsch können Artikel durch ETA-GS zu ausgewählten Restaurationsunternehmen verbracht werden und das Leistungsspektrum der jeweiligen Restauratorinnen und Restauratoren genutzt werden. 1.12.4 Die Offenlegung des umsetzbaren Leistungsspektrums kann an die Kunden eventuell erst nach in Augenscheinnahme der Artikel erfolgen. 1.12.5 Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch die ausgewählte Restaurationsfirma entsteht erst in dem Moment, wo die Restaurationsfirma den Auftrag zur Restauration der Artikel offiziell annimmt. Die Annahme des Auftrages kann sowohl schriftlich als auch durch Beginn der Restaurationsarbeiten erfolgen. Die Annahme des Auftrages zur Restauration kann somit ausdrücklich auch durch eigenständiges Beginnen der Restaurierungsarbeiten an den übergebenen Artikeln dokumentiert werden. 1.12.6 Der Transport jedes Artikels von ETA-GS zu einem Restaurator ist durch ETA-GS versichert. In seltenen Fällen können Artikel auf dem Postweg beschädigt werden oder verloren gehen. Der Vermögensschaden wird den Kunden in einem solchen Fall angemessen entschädigt. 1.12.7 ETA-GS behält sich das Recht vor, betroffenen Kunden anzubieten, die erwartbare finanzielle Entschädigung der Versicherungsgesellschaft im Voraus aus dem eigenen Vermögen zu leisten. Voraussetzung hierfür ist eine Überlassungsbeauftragung an ETA- GS, über die aus dem Schadensfall bestehenden Forderungen an die betroffene Versicherungsgesellschaft. Die ETA-GS wird damit von Kunden ermächtigt, die finanzielle Entschädigung mit der Versicherung im eigenen Namen selbst abzurechnen. Damit wird eine längere Wartezeit für Kunden auf die Entschädigung vermieden. ETA- GS behält sich das Recht vor, bei der Erstattung an die Kunden eine Vorfinanzierungsgebühr in Höhe von zehn (10) Prozent in Abzug zu bringen. 15 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.13Nutzungsrechte 1.13.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, gestattet ETA-GS seinen Kunden, die im Rahmen der Dienstleistung von ETA-GS erbrachten Ergebnisse, dauerhaft zu nutzen, zu speichern, zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, zu vervielfältigen. Den Kunden wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, die im Rahmen der Dienstleistung von ETA-GS erbrachten Ergebnisse abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten, nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen. 1.13.2 Die Nutzung der im Rahmen der Dienstleistung von ETA-GS, durch beauftragte Fremdfirmen erbrachten Ergebnisse, werden den Kunden im selben Umfang gewährt, wie die Rechte an der Nutzung, die im Rahmen der Dienstleistung von ETA-GS erbrachten Ergebnisse. Das Recht auf Nutzung der im Rahmen der Dienstleistung von Drittfirmen erbrachten Ergebnisse, kann auf Kundenwunsch explizit von den Drittfirmen selbst bestätigt werden. 1.14Preise und Versandkosten 1.14.1 Alle Preise von ETA-GS beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich Versandkosten und zuzüglich der gegebenenfalls bei Sperrgutartikeln anfallenden Versandkostenzuschläge. 1.14.2 DieMehrwertsteuerwirdaufjederRechnungordnungsgemäßausgewiesen. 1.14.3 Die Versandkostenzuschläge können in Abhängigkeit vom Lieferanten und der Artikelbeschaffenheit variieren. 1.14.4 EsgeltendiePreisezumZeitpunktderLieferung. 1.15Zahlungsmethoden 1.15.1 ETA-GS bietet grundsätzlich die Zahlarten Vorkasse, Kreditkarte, Rechnung und PayPal an. ETA-GS behält sich bei jedem Antrag für eine Beauftragung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. 1.15.2 ETA-GS akzeptiert ausschließlich Zahlungen von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU). Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind von den Kunden zu tragen. 1.15.3 Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos direkt nach Buchung der Dienstleistung. 1.15.4 Die ETA-GS behält sich vor, eine pauschale Mahngebühr als Verzugsschaden in Höhe von fünf Euro (EUR 5,00) pro Mahnung zu erheben, falls sich Kunden im Zahlungsverzug befinden. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist. 1.15.5 Kunden sind damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und Gutschriften der ETA-GS im Regelfall nur in elektronischer Form erhalten. 1.15.6 ETA-GSbehältsichvor,RechnungenundGutschriftenpostalischzuverschicken. 16 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.16Fälligkeit der Zahlungen 1.16.1 ZahlungensinddirektnachRechnungserhaltfällig,sollteaufderRechnungkeineandere Frist ausgewiesen sein. 1.16.2 ETA-GS versendet die Rechnung an die Kunden unmittelbar nach Buchung der Dienstleistung. 1.16.3 Zahlungen sind zu dem Zeitpunkt geleistet, an dem die Beträge den Konten von ETA- GS gutgeschrieben werden. 1.16.4 Rechnungsstellungen und Zahlungsaufforderung können von ETA-GS bereits vor der Erbringung eigener Dienstleistungen verschickt werden. Auch in diesen Fällen, sogenannte Vorauskasse, sind die Zahlungen unverzüglich oder innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu leisten. 1.16.5 Bei einer fortgesetzten Weigerung zur Begleichung einer rechtmäßig erstellten RechnungvonETA-GS könnendieArtikelzuBegleichungderoffenenForderungenvon ETA-GS genutztwerden.EinAnspruchaufVerrechnungdesGeldwertesderArtikelmit der offenen Forderung besteht für Kunden nicht. Sollte bei einer Verrechnung der Geldwert der Artikel die ausstehenden Rechnungsbeträge übersteigen, wird die Differenz weiter geltend gemacht. Sollte die Verrechnung den Geldwert der Artikel einen Überschuss zugunsten der Kunden ergeben, wird dieser nur dann ausbezahlt, wenn der Überschuss mehr als 10 Prozent des Rechnungsbetrages beträgt und Kunden die Erstattung beantragen. Wenn der aus der Verrechnung erzielte Überschuss geringer ist als 10 Prozent des Rechnungsbetrages, geht der Überschuss als sonstige Einnahme indasKapitalvonETA-GS über. 1.17Aktionsgutscheine und deren Einlösung 1.17.1 ETA-GS bietet seinen Kunden, im Rahmen von Werbekampagnen, Aktionsgutscheine an. Aktionsgutscheine sind nicht käuflich zu erwerben und werden mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben. 1.17.2 Einen Anspruch auf Erhalt von Aktionsgutscheinen haben Kunden nicht. 1.17.3 Aktionsgutscheine können entweder genau festgelegte Geldbeträge oder auch Prozentangaben enthalten. Prozentangaben beziehen sich ausnahmslos auf die in Rechnung gestellten Beträge. 1.17.4 Aktionsgutscheine können nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen verwendet werden. 1.17.5 AktionsgutscheinesindnurimangegebenenZeitraumgültigundnureinmalimRahmen eines Zahlvorgangs einlösbar. Einzelne Dienstleistungen können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen werden. 1.17.6 AktionsgutscheinekönnenaufeinzelneDienstleistungenbeschränktsein. 1.17.7 Die Einlösung eines Aktionsgutscheins kann an eine Mindesthöhe des Rechnungsbetrages gebunden sein. 1.17.8 Sollte der ausgewiesene Betrag auf dem Aktionsgutschein höher sein, als die damit beglichene Rechnungssumme, wird keine Differenz ausgezahlt. 17 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.17.9 Sollte der ausgewiesene Betrag auf dem Aktionsgutschein niedriger sein, als die Rechnungssumme, kann die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden. 1.17.10 Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen. 1.17.11 Der Wert eines Aktionsgutscheins wird weder in bar ausbezahlt noch verzinst. 1.17.12 Aktionsgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden, es sei denn, eine anders lautende Vereinbarung wurde ausdrücklich geschlossen. 1.17.13 Eingelöste Aktionsgutscheine werden im Falle einer Rückerstattung des erhaltenen Rechnungsbetrages von der ETA-GS nicht erstattet. 18 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.18Datenschutzbestimmungen 1.18.1 ETA-GSerhebtpersonenbezogenenDatennurimnotwendigenUmfang. 1.18.2 DieDatenverarbeitungerfolgtbeiETA-GSausschließlichaufGrundlagedergesetzlichen Bestimmungen, welche in der DSGVO geregelt sind. 1.18.3 Kunden von ETA-GS stehen sämtliche Rechte auf Berichtigung, Auskunft, Einschränkung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf zu. 1.18.4 Sollten Kunden von ETA-GS glauben, dass in Bezug auf ihre Daten gegen das Datenschutzrecht verstoßen wird, können sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. 1.18.5 EineWeitergabevonpersonenbezogenenDatenanDritteistnurmitderausdrücklichen und transparenten Zustimmung der betroffenen Kunden von ETA-GS möglich. 1.19Zusätzlich anwendbaren Bedingungen 1.19.1 DieKundenbleibenwährenddergesamtenBesitzdauer,durchalleamGrading-Prozess beteiligten Unternehmen, Eigentümer der in ihrem Eigentum befindlichen Artikel. Den Kunden stehen somit, während der Dauer des gesamten Grading-Prozesses alle Eigentumsrechte, bis auf eine Ausnahme, uneingeschränkt zu. 1.19.2 Die Ausnahme gilt für das Aufenthaltsbestimmungsrecht. In manchen Fällen lässt sich dieses Recht am Eigentum faktisch nicht uneingeschränkt ausüben. Dies ist der Fall, sobald der Grading-Prozess internationale Unternehmen, insbesondere transkontinentale Fremdfirmen, inkludiert. Beispiel Wenn die Artikel sich im Besitzt einer im Grading-Prozess autorisierten Firma in den USA befinden, können die Artikel nur mit einem notwendigen, organisatorischen Zeitverzug wieder in den Besitz oder an den gewünschten Aufenthaltsort verbracht werden. 1.19.3 ETA-GS stellt sicher, dass nur solche Fremdfirmen mit der Bewertung den eigenen Kunden zur Auswahl stehen, deren Bewertung in den internationalen oder den nationalen Sammlerkreisen als seriös gelten und als Grundlage der Wertermittlung anerkannt sind. 1.19.4 DieLagerungerfolgtaufKostenderETA-GSunderfolgtfürdenZeitraum,inderKunden die rechtliche Möglichkeit nutzen können, Widerspruch gegen die kostenpflichtige Beauftragung von ETA-GS einzulegen und somit den Auftrag zu stornieren. 1.19.5 Während der Lagerung schützt ETA-GS die Artikel gegen Naturgewalten und gegen unbefugte Einflussnahme durch der Bedrohungslage angemessene Sicherheitsvorkehrungen. 19 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.20Reklamationen ETA-GS 1.20.1 Gewerbliche Kunden der ETA-GS müssen Reklamationen gegen die ETA-GS innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach der Erbringung der Dienstleistung bei ETA-GS schriftlich einreichen. 1.20.2 Privatkunden haben grundsätzlich keine Frist zu beachten, solange sie den Nachweis eines Verschuldens der ETA-GS führen können, wird die Reklamation nach dem standardmäßigen Verfahren geprüft und bearbeitet. 1.21Haftung ETA-GS 1.21.1 Für sämtliche, in den ETA-GS AGB aufgeführten Haftungseinschränkungen gilt der ausnahmslose Grundsatz: Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 1.21.2 Die ETA-GS haftet nicht für das schuldhaftes Verhalten der am Gesamtprozess der Bewertung beteiligten Fremdfirmen oder der Kunden. Beispielsweise übernimmt ETA- GS für Schäden an nicht entsprechend der Vorgaben verpackte Karten keine Haftung. 1.21.3 ETA-GS unterstützt gegeben falls die eigenen Kunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Fremdfirmen. 1.21.4 Kunden haben gegenüber der ETA-GS keinen rechtlichen Anspruch auf die Abtretung Ihrer Forderungen gegen Drittfirmen. 1.21.5 JederdieserFälleunterliegteinerEinzelfallprüfungseitensETA-GS. 1.21.6 Ansprüche der Kunden gegen Fremdfirmen können im Einzelfall geeignet sein, dass Kunden Ihre Ansprüche an die ETA-GS abtreten und von ETA-GS eine finanzielle Entschädigung für den entstandenen Schaden erhalten. 1.21.7 Die von ETA-GS gezahlte Entschädigung bemisst sich am erwartbaren Schadensersatz seitens der Fremdfirmen, abzüglich eines Risikoaufschlages in Höhe von fünfzehn (15) Prozent. 1.21.8 Unter bestimmten Umständen kann die Höhe des Risikoaufschlages von der allgemein gültigen Höhe abweichen, wenn sowohl Kunde als auch die ETA-GS mit der Veränderung einverstanden sind. In diesem Fall ist ein schriftlicher Vertrag über die im Detail vereinbarten Modalitäten der Abtretung aufzusetzen. 1.22Transport/Versandt der überlassenen Artikel 1.22.1 Der Transport der Artikel erfolgt grundsätzlich nur über lizensierte und ordentliche Transport- /Postunternehmen. Innerhalb des Bundesrepublik Deutschland wird ausschließlich die DHL mit dem Transport der Artikel beauftragt. 1.22.2 In begründeten Ausnahmefällen und unter Einhaltung aller für den sicheren Transport erforderlichen Voraussetzungen, transportieren Mitarbeiter Artikel auch außerhalb des unternehmenseigenen Geländes. 1.22.3 Begründungen können sowohl wirtschaftlicher, zeitlicher Natur sein oder in der Gefahrenabwehr liegen. 20 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.23Rechnungsstellung/Mahnungen ETA-GS 1.23.1 Die ETA-GS erstellt ordnungsgemäße Rechnungen nach ordnungsgemäßen Grundsätzen der Buchführung und nach deutschem sowie EU-Recht. 1.23.2 Die ETA-GS ist ein Umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen und die von ETA-GS ausgestellten Rechnungen berechtigen umsatzsteuerpflichtige, gewerbliche Kunden zum Vorsteuerabzug. 1.23.3 ETA-GS versendet die Rechnung an die Kunden unmittelbar nach Buchung der Dienstleistung. 1.23.4Eine verspätete Rechnungsstellung entbindet Kunden nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung, es sei denn, die Verspätung erstreckt sich über einen Zeitraum von mehr als zwei (2) Jahren. 1.23.5 Bei einer verspäteten Rechnungsstellung seitens der ETA-GS von mehr als zwei (2) Jahren erlischt die Verpflichtung der Kunden zur Begleichung des Rechnungsbetrages. Den Kunden ist nach Ablauf dieses Zeitraumes nicht zumutbar, die Zahlung mit der Leistung in Zusammenhang bringen zu können. 1.23.6 Der Zeitraum der Verspätung bei der Rechnungsstellung beginnt mit dem Datum, an dem die Leistungserbringung der ETA-GS vollständig abgeschlossen wurde und die Rechnungsstellung hätte erfolgen können. 1.23.7 Die ETA-GS interne Bearbeitungsdauer bei der Rechnungserstellung findet bei der Feststellung des Zeitraums der Verspätung bei der Rechnungsstellung keine Berücksichtigung. 1.23.8 Zahlungen an die ETA-GS, die nach Ablauf der Erfüllungsverpflichtung einer verspätet zugestellten Rechnung erfolgen, werden von ETA-GS einbehalten und sind von einer Erstattung ausnahmslos ausgeschlossen. In solchen Fällen wird ausdrücklich auch keine Kulanz gewährt. 1.23.9 EineRechnunggilt,wiealleanderenvonETA-GSpostalischversendetenArtikel,drei(3) Tage nach Aufgabe der Sendung als zugegangen. 1.23.10 Bei gewerblichen Kunden ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig. 1.23.11 Bei gewerblichen Kunden kann eine Zustellung von Rechnungen online vereinbart werden. 1.23.12 Bei einer Online-Zustellung der Rechnung gilt die Rechnung am gleichen Tag als zugestellt. Weitere, zusätzliche Unterschiede entstehen bei der online Zustellung nicht. 1.23.13 Bei einem verzögerten Ausgleich des Rechnungsbetrages behält sich die ETA-GS vor, allen Kunden Verzugszinsen und Verzugsschadensersatz in Rechnung zu stellen. 1.23.14 Die Frist zum Ausgleich der Rechnung beginnt mit dem Zugang der Rechnung. 1.23.15 Bei Privatkunden gewährt ETA-GS eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung. 1.23.16 Bei Privat Kunden kann eine Zustellung von Rechnungen online vereinbart werden. In einem solchen Fall beginnt die Zahlungsfrist bei Privat Kunden erst drei Tage nach Versendung der Online-Zustellung. 21 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.23.17 Die Versendung einer Online-Zustellung gilt als erfolgt, wenn innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden keine Fehlermeldung über die fehlerhafte, bzw. nicht erfolgreiche Zustellung seitens des Providers bei der ETA-GS erfolgt. 1.23.18 Bei einer fehlerhaften bzw. nicht erfolgten Online-Zustellung, wird die Rechnung auf postalischem Wege versendet. 1.23.19 Alle in solchen Fällen in Betracht kommenden Fristberechnungen, beginnen mit der erfolgreichen, postalischen Zustellung. 1.23.20 Eine Eingangsbestätigung der Online-Zustellung seitens der Kunden ist nicht erforderlich, um die Zusendung als erfolgreich zu bewerten. 1.23.21 Wenn Privatkunden die erhaltene Rechnung nicht innerhalb des vierzehntägigen (14-tägigen) Zahlungsziels begleichen, wird diesen Kunden von ETA-GS eine kostenfreie Mahnung zugestellt. 1.23.22 Mahnungen werden durch ETA-GS grundsätzlich postalisch versandt. 1.23.23 Bei mehrfacherem Verzug, einem sogenannten fortgesetzten Wiederholungsfall, behält sich die ETA-GS vor, die erwartbar entstehenden Kosten der Mahnung in Rechnung zu stellen. 1.23.24 Ein fortgesetzter Wiederholungsfall liegt vor, wenn Kunden bei der ETA-GS in Verdacht geraten, das Zahlungsziel absichtlich, beispielsweise zur eigenen Liquiditätssicherung, nach hinten verschieben. 1.23.25 ETA-GS behält sich vor, im Einzelfall bereits bei einem einmaligen Zahlungsverzug analog zu einem fortgesetzten Wiederholungsfall zu reagieren. Dabei haben betroffenen Kunden kein Auskunftsrecht gegen die ETA-GS, welche Gründe oder Motivation die ETA-GS zu dieser Reaktion bewogen hat. 1.23.26 Mit Zugang der Mahnung erhalten die Kunden weitere sieben (7) Tage, bis der Rechnungsbetrag auf den Konten der ETA-GS gutgeschrieben sein muss. 1.23.27 Bei einer erneuten Verzögerung des Zahlungseingangs geht die ETA-GS von einer schuldhaften Verzögerung aus und stellt die erwartbar entstehenden Kosten des gesamten zur Anwendung kommenden Mahnverfahrens den betroffenen Kunden in Rechnung. 1.23.28 Die Kosten des Mahnverfahrens werden der Gesamtforderung zugerechnet, wenn die Forderung der Kunden an ein Inkassounternehmen veräußert wird. 1.23.29 Die Beauftragung eines Inkassounternehmens zur Beitreibung der Forderung führt zu weiteren Erhöhungen der Forderung und wird den Kunden in Rechnung gestellt. 1.23.30 ETA-GS behält sich vor, Forderungen an Inkassounternehmen zu fakturieren. Dies bedeutet, dass die Forderungen an die säumigen Kunden an Inkassounternehmen verkauft werden können. Eigentümer der Forderung gegen die Kunden werden nach Abschluss der Fakturierung die Inkassounternehmen. 1.23.31 Zahlungen die nach den Fakturierungen an ETA-GS erfolgen, haben keine rechtliche Wirkung. 1.23.32 ETA-GS leitet solche Zahlungen nicht an die Inkassounternehmen weiter. 22 AGB der ETA-GS GbR Stand:14.11.2022 1.23.33 ETA-GS überweistdieZahlungenandenAbsenderzurück,wenndieErmittlung des Absenders und der zu verwendenden Kontonummer wirtschaftlich zumutbar ist. 1.23.34 Kunden können Ihre fälschlicherweise an die ETA-GS geleisteten Zahlung bei der ETA-GS kostenfrei zurückfordern, wenn sie per Kontoauszug nachweisen können, dass sie die Zahlung geleistet haben. 1.23.35 Nach Prüfung des Sachverhalts durch die ETA-GS, wird die Rückzahlung auf das angegebene Konto veranlasst. 1.23.36 Eventuell entstandene oder erwartbare Kosten werden von der ETA-GS bei der Rückzahlung einbehalten und in Abzug gebracht. 1.23.37 Wenn Kunden ETA-GS fälschlicherweise geleistete Zahlungen nicht von sich aus zurückfordern und wirtschaftlich nicht zumutbar von ETA-GS ermitteln werden können, werden die Zahlungen auf einem Sonderkonto drei (3) Jahre lang aufbewahrt. 1.23.38 Eine Verzinsung dieser Zahlung erfolgt nicht. 1.23.39 Kosten die mit dem Führen des Sonderkontos unmittelbar in Zusammenhang stehen, werden aus dem Bestand des Sonderkontos gedeckt. 1.23.40 Deckt die Höhe der Beträge auf diesem Sonderkonto die entstehenden oder erwartbaren Kosten nicht, wird dieses Konto geschlossen. 1.23.41 Nach Ablauf der drei Jahre, gehen die Zahlungen als sonstige Erträge in das Eigentum der ETA-GS über und werden in den Bilanzen als solche aufgeführt. 1.23.42 Sollte das Sonderkonto geschlossen worden sein und Kunden fordern rechtmäßig Ihre fälschlicherweise an die ETA-GS geleisteten Zahlung von der ETA-GS zurück, so werden diese Zahlungen direkt von ETA-GS an die Kunden geleistet. 1.23.43 In diesem Fall sind die Zahlungen als sonstige Aufwände und werden in den Bilanzen als solche aufgeführt. 23

1.23.43
Stornierung von Karten. 
Wenn Karten gekauft werden und teil eines Boxbreaks sind, heißt das die Karten Live auf Twitch oder einer anderen Plattform geöffnet werden, sind diese vom Umtausch ausgeschlossen.

1.24
Bei nicht vollständig werdenden battle werden die Preise anteilig verlost. Dieses ist von Battle zu Battle unterschiedlich und orientiert sich am Warenwert der Preise im Verhältnis zu den Battle Teilnahmen.
Oder es werden die Battlekosten erstattet. Ausgenommen sind die Booster Bundle Preise. Ein Booster kostet ca. 4,50€ Brutto.